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Wo Bio draufsteht ist auch Bio drin!
Dies wird gewährleistet durch eine regelmäßige Kontrolle und Überprüfung der Öko- Kontrollstellen.
Die Kontrollen, die mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden, beinhalten die Überprüfung folgender Bereiche:
- die pflanzliche und tierische Erzeugung,
- der Ein- und Verkauf von Betriebsmitteln und Produkten (Warenstromkontrolle),
- die Lagerhaltung sowie die Aufbereitung bzw. Verarbeitung von Produkten.
Damit wird gewährleistet, dass die in der EG-Öko-Verordnung definierten Grundregeln des ökologischen Landbaus sowie besondere Verarbeitungs- und Kennzeichnungsvorschriften im Betrieb eingehalten werden.
Wenn die Anforderungen erfüllt sind, darf der Betrieb die erzeugten Produkte unter Bezugnahme auf den Ökologischen Landbau kennzeichnen und mit dem offiziellen Bio-Siegel versehen.
BIO-Salate von Popp
Weitere Infos erhalten Sie auch unter www.bio-siegel.de.

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Öko-Kontrollstelle: GfRS Gesellschaft fuer Ressourcenschutz mbH |
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